Zuerst lesen Sie sich im Datenschutzgesetz in die Thematik Auskunftsrecht ein. Den Link dazu gibt's hier
Bevor Sie fortfahren, hier ein paar Regeln, die zwingend einzuhalten sind:
Es darf keine Anfrage an das BZZ gestellt werden
Es darf für eine Anfrage per Mail ausschliesslich eine private Mailadresse verwendet werden (keine schulische oder des Lehrbetriebs)
Wenn Sie bei der Anfrage selber einen Text schreiben, darf das BZZ nicht erwähnt werden
Hier geht es darum, dass eine Firma/Organisation Ihre Anfrage als Privatperson bearbeiten soll und Sie resp. die Anfrage nicht als Bestandteil schulischen Unterrichts identifizierbar sind. Zumal Sie in der kurzen Zeit an dieser Schule wohl noch keine grossen Datenmenge angehäuft haben, von denen Sie nichts wissen (-:
Dann gehen Sie wie folgt vor:
Wählen Sie jetzt einen Dienstanbieter, Online-Shop oder sonstige Plattform, bei dem/der Sie einen Account haben. Es muss sich um eine Firma/Organisation mit Firmensitz in der Schweiz handeln.
Teilen Sie Ihre Wahl der Lehrperson mit. Wenn zuviele Schüler den gleichen Anbieter wählen, kann es sein dass Sie sich etwas anderes aussuchen müssen.
Schauen Sie, ob der Anbieter bereits online ein Formular für ein Auskunftsbegehren zu Verfügung stellt.
Wenn JA –> Verwenden Sie dieses –> Es dürfen nur Online-Formulare verwendet werden, die explizit für eine Datenauskunft vorgesehen sind, keine allgemeinen Kontaktformulare!
Wenn NEIN –> Im Moodle finden Sie einen passenden Mustertext
Reichen Sie auf jeden Fall einen Antrag ein.
Dokumentieren Sie, egal welche Form für den Antrag sie verwendet haben, die gesamte Kommunikation mit dem Anbieter (bei Online-Formular Screenshot des Antrags)
Erwähnen Sie in der Dokumentation, ob Sie innert 30 Tagen eine Auskunft erhalten haben (Form, Umfang, Fazit)
Der Inhalt der Auskunft ist persönlich und gehört nicht in die Dokumentation!
Geben Sie Ihre Dokumentation als PDF ab. Machen Sie dies nach jedem “Update” der Doku, sprich immer wenn es neue Infos hat.
Marcel Suter, Andre Probst